In diesem Artikel erläutern wir die Unterlagen, die zur Durchführung einer Hypothekendarlehensurkunde, obwohl die Mehrheit der Bank zur Verfügung gestellt werden muss, und die vom Notar benötigte wird normalerweise direkt von der Bank bereitgestellt.  

DOKUMENTATION FÜR DIE GEWÄHRUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS VON DER BANKEINRICHTUNG

Das erste, was Sie tun müssen, um ein Hypothekendarlehen zu bearbeiten, ist, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und alle Unterlagen vorzulegen, die die Bank selbst verlangt. Im Artikel Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Hypothek zu beantragen? Wir erklären im Detail die Dokumentation, die sie anfordern werden, die normalerweise wie folgt lautet:

  1. Fotokopie des Ausweises der Inhaber auf beiden Seiten.
  2. Die letzten beiden vollständigen Gehaltsabrechnungen.
  3. Die letzte Steuererklärung oder die Einbehaltungsbescheinigung gestempelt und/oder unterschrieben.
  4. Ein Arbeitsleben von nicht weniger als 6 Monaten.
  5. Registerdaten oder einfacher Vermerk des zu beleihenden Eigenheims.

NOTARAKT VOR DER FORMALISIERUNG DES HYPOTHEKENDARLEHENS

Nachdem die Bank das Hypothekendarlehen gewährt hat und alle Unterlagen erstellt sind, senden Sie diese Unterlagen an den Notar. Der Notar, der die Hypothekendarlehensurkunde ausführt, wird vom Kreditnehmer (dem Verbraucher) ausgewählt. In diesem Artikel erklären wir die Wahl des Kunden bei Hypothekendarlehen. 

Das erste, was beim Notariat erledigt werden muss, ist die notarielle Urkunde vor der Formalisierung des Hypothekendarlehens. Dieses Gesetz, geregelt durch Artikel 15 der Gesetz 5/2019 vom 15. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen, soll dem Erfordernis der materiellen Transparenz gerecht werden. Es handelt sich um ein notarielles Dokument, das garantiert, dass die Person oder Personen, die das Hypothekendarlehen unterzeichnen, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten haben, um den Umfang der von ihnen übernommenen Verpflichtungen zu verstehen. 

Daher muss der Hypothekengläubiger als Erstes zum Notariat gehen, um die Bedingungen des Hypothekendarlehens, das er aufnehmen wird, individuell zu erläutern und eventuelle Zweifel auszuräumen. Auch die Bürgen und Nichtschuldner müssen zum Notar gehen. In diesem Vorakt erläutert der Notar den Kreditnehmern die von der Bank zur Verfügung gestellten Unterlagen. Im Artikel Welche Unterlagen muss mir der Notar im Transparenzgesetz mitteilen? Wir erklären Ihnen ausführlich die Unterlagen, die Ihnen der Notar erklären wird, die normalerweise sind:

  1. Das FEIN (Europäisches Standard-Informationsblatt).  
  2. DAS FIAE (Standardisiertes Warnblatt).
  3. Dokument mit besonderem Hinweis auf periodische Raten in verschiedenen Zinsentwicklungsszenarien.
  4. Eine Kopie des Vertragsentwurfs.
  5. Bedingungen der Versicherungsgarantien.
  6. Dokument, das die Ausgaben aufschlüsselt, die dem Kreditgeber und denen des Kreditnehmers entsprechen.

Nach Abschluss des vorläufigen Rechtsakts müssen die Personen, die daran mitgewirkt haben, seien es Hypothekengläubiger, Nichtschuldner oder Bürge, eine Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der bereitgestellten Informationen, die die um zu überprüfen, ob sie alle Klauseln des Hypothekendarlehens verstanden haben, das sie unterzeichnen werden. 

NOTARURKUNDE DES HYPOTHEKENDARLEHENS

In Katalonien kann der notarielle Hypothekendarlehensvertrag unterzeichnet werden, wenn vierzehn Tage vergangen sind, seit die Bank dem Verbraucher die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Zwischen der vorherigen Tat und dem Hypothekendarlehensvertrag muss ein Tag vergehen. 

Die notarielle Urkunde des Hypothekendarlehens muss mindestens enthalten: 

  1. Ein einfacher informativer Hinweis auf die beliehene Immobilie
  2. Die beschreibende und grafische Katasterbescheinigung der verpfändeten Immobilie
  3. Ein Dokument, das den Preis festlegt, zu dem der Betrieb bewertet wird.  

Normalerweise wird das Hypothekendarlehen am selben Tag wie der Verkauf der Immobilie gewährt, so dass der Hypothekendarlehensgläubiger bereits den einfachen Vermerk der Immobilie und die Katasterbescheinigung zur Ausführung des Kaufvertrags vorgelegt hat. In Bezug auf das Bewertungsdokument muss es von der Bank bereitgestellt werden. 

Um Informationen über die für die Durchführung eines Verkaufs erforderlichen Unterlagen zu erhalten, hier klicken 

Achtung: Die in jeder Urkunde vorzulegenden Unterlagen können je nach den Besonderheiten des Einzelfalls variieren. Wir empfehlen Ihnen, sich für personalisierte Informationen an unseren Notar zu wenden.