Artikel 126 der Dekret vom 2. Juni 1944, das das Reglement für die Organisation und das Regime der Notare endgültig genehmigt legt fest, dass jeder, der die Ausübung des notariellen Amtes beantragt, das Recht hat, den von ihm in Betracht gezogenen Notar zu wählen. Daher herrscht die freie Wahl des Notars. In Fällen, in denen die Rechtsordnung keine besondere Regelung vorsieht, ist die Wahl des Notars zwischen den Parteien frei. Das heißt, sie können einvernehmlich den Notar bestellen, den sie für geeignet halten. Kommt es zu keiner Einigung, trifft die Wahl derjenige, der hauptsächlich die Notarkosten übernimmt. 

Es gibt jedoch Ausnahmen von der allgemeinen Regel:

Wahl durch den Kunden bei Hypothekendarlehen.

Bei belastenden Überweisungen von natürlichen oder juristischen Personen, die sie gewohnheitsmäßig tätigen, oder im Rahmen von Allgemeinen Vertragsbedingungen und Bankvertragsannahmen, steht das Wahlrecht dem Käufer oder Auftraggeber dieser Überweisungen zu. Die Bank kann weder einen Notar wählen noch ein System organisieren, das einen ausschließt. Auch der Verzicht des Verbrauchers auf sein Wahlrecht ist nicht gültig. Die Gesetz 5/2019 vom 14. März zur Regelung von Immobilienkreditverträgen, bekräftigt in verschiedenen Vorschriften die Notwendigkeit der freien Wahl des Notars des Kunden bei Hypothekendarlehen. So verweist er beispielsweise in Artikel 14.1.g) auf die Verpflichtung zur persönlichen und kostenlosen Beratung durch den vom Kreditnehmer gewählten Notar und in Artikel 15.1a darauf, dass der Kreditnehmer vor dem von ihm gewählten Notar erscheinen muss. 

Auf Seite www.notariado.orgIm speziellen Portal für die Vergabe von Hypothekendarlehen kann der Kreditnehmer einen Notar wählen, damit ihm der Vorgang automatisch zugewiesen wird. Weitere Informationen zur Notarwahl bei Hypothekendarlehen Klicke hier.

Fälle örtlicher Zuständigkeit.  

In diesen Fällen ist die freie Notarwahl auf bestimmte Notare beschränkt, die sich in dem Notarbezirk befinden, in dem die Urkunde bevollmächtigt werden muss. Beispiele hierfür sind die notorischen Akte der Feststellung der gesetzlichen Erben, die Bescheinigungen über die Eintragung des Nachlasses oder der Überkapazität in das Grundbuch, die Trennungs- oder Scheidungsurkunde, die Urkunde zum Nachweis des ehelichen wirtschaftlichen Verhältnisses im Zivilstandsregister, das Protokoll zur Bestellung des Insolvenzvermittlers ...

Besetzung verschieben.

Dies ist der Fall bei Angelegenheiten, die der Dokumentenverteilungsschicht unterliegen, in der der bevollmächtigende Notar nach einer strengen Anordnung bestellt wird. Beispiele hierfür sind die öffentliche Bekanntmachung gerichtlicher Entscheidungen, in die Verwaltungsbehörden eingreifen, oder die außergerichtliche Veräußerung von Vermögenswerten.