Im Artikel "Bare Ownership: Was es ist„Wir haben herausgefunden, was das ist bloßes Eigentum, wie es sich von unterscheidet volle Kontrolle und Nießbrauch und wie man es bekommt. In diesem Artikel gehen wir auf die Rechte und Pflichten der proprietärer Knoten, wie Sie die Nutzung und den Genuss der Immobilie erwerben können und wie Sie besteuert werden. 

Rechte und Pflichten des bloßen Eigentümers

Rechte 

Der proprietäre Knoten hat das Recht: 

  • Wohneigentum. 
  • Verkaufen Sie das bloße Eigentum, solange die Rechte des Nießbrauchers respektiert werden. Der Eigentümerknoten kann sein Eigentum veräußern, aber er kann dessen Form und Inhalt nicht verändern und nichts unternehmen, was dem Nießbraucher schaden könnte. 
  • Verpfänden Sie das bloße Eigentum an der Immobilie. 
  • Arbeiten und Ausbesserungen vornehmen, solange sie dem Nießbraucher nicht schaden oder den Wert des Nießbrauchs mindern. 
  • Stellen Sie das Haus in gutem Zustand wieder her. 
  • Erhalten Sie den Nießbrauch und konsolidieren Sie daher das vollständige Eigentum, bevor der Nießbrauch endet. 

Verpflichtungen

Der proprietäre Knoten hat die Aufgaben: 

  • Respektieren Sie das Recht des Nießbrauchers in dem Sinne, dass er die Eigenschaften der Sache, an der Nießbrauch erfolgt, nicht ändern und keine Handlungen vornehmen darf, die das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigen. 
  • Kümmern Sie sich um die außerordentlichen Reparaturen der Immobilie, über die der Nießbraucher Sie informieren muss, wenn dies dringend erforderlich ist. 
  • Zahlen Sie die Steuern, die dem Nießbrauch entsprechen, mit Ausnahme der Grundsteuer (IBI), die der Nießbraucher zu tragen hat. Sie müssen auch die Gemeinschaftsgebühren bezahlen. 
  • Reagieren Sie auf den Nießbraucher, falls das Eigentum beschlagnahmt oder verkauft wird, um die Zahlung einer Schuld zu begleichen. 

Wenn der proprietäre Knoten den Nutzen und Genuss erwirbt

Damit die proprietärer Knoten Nutzung und Genuss des Eigentums erwerben können, wie bereits im Artikel „Nuda propiedad: Was es ist“* festgelegt, müssen Sie auch den Nießbrauch erwerben. Vollständiges Eigentum an der Immobilie wird aus der Zusammenlegung des bloßen Eigentums und Nießbrauchs gehalten. Diese Situation kann aus zwei Gründen auftreten. 

An erster Stelle für den Erwerb des Nießbrauchs. Der Nießbraucher kann sein Recht an dem Eigentum an den bloßen Eigentümer verkaufen, eine Handlung, die die Konsolidierung des bloßen Eigentums und des Nießbrauchs bedeutet und dem derzeitigen Eigentümer des Eigentums die volle Kontrolle über seine Nutzung und Nutzung ermöglicht. 

Zum anderen durch das Erlöschen des Nießbrauchs. Neben anderen in Artikel 561-16 des Zivilgesetzbuches von Katalonien aufgeführten Gründen kann der Nießbrauch aus folgenden Gründen erlöschen: 

  • Tod des Nießbrauchers: Der Tod des Nießbrauchers impliziert automatisch die Verfestigung des vollen Eigentums an der Immobilie durch den bloßen Eigentümer. Wenn der Nießbrauch mehreren Personen gemeinsam zusteht, wird der bloße Eigentümer erst mit dem Tod aller Nießbraucher die volle Verfügungsgewalt haben. 
  • Einhaltung der Laufzeit, für die es festgelegt wurde: Falls der Nießbrauch für einen bestimmten Zeitraum errichtet wird, setzt seine Erfüllung vor dem Tod des Nießbrauchers eine Konsolidierung durch den bloßen Eigentümer des Eigentums voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist. 
  • Einhaltung der im Nießbrauchsvertrag festgelegten auflösenden Bedingung: Für den Fall, dass der Nießbrauch mit einer auflösenden Bedingung begründet wird, würde die Erfüllung dieser Bedingung die Konsolidierung des bloßen Eigentümers des Grundeigentums bedeuten. Zum Beispiel würde vor einer auflösenden Ehebedingung in dem Moment, in dem der Nießbraucher heiratet, der bloße Eigentümer das volle Eigentum erhalten. 

Die Besteuerung des bloßen Vermögens 

  • In der Gewinn- und Verlustrechnung: Das bloße Eigentum an einer Immobilie führt zu keiner Art von Besteuerung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Obwohl die Immobilie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden muss, muss angegeben werden, dass es sich um bloßes Eigentum handelt, und diese Tatsache führt nicht zu einer Besteuerung oder einer Immobilienzurechnung. Es ist der Nießbraucher, der es in seiner persönlichen Einkommensteuer angeben muss, ob das Eigentum verpachtet oder zu seiner Verfügung steht. 
  • Bei der Erbschaftssteuer: Bei der Liquidation der Erbschaftssteuer wird nur der Wert des bloßen Eigentums an der Immobilie besteuert, dh der Wert des Nießbrauchs davon abgezogen. 
  • Beim Verkauf des bloßen Eigentums: Im Falle des Verkaufs des bloßen Eigentums erfasst das IRPF auch den Verkauf des bloßen Eigentums an der Immobilie, nicht den Preis der gesamten Immobilie.