Um eine notarielle Urkunde im Namen eines anderen zu unterzeichnen, ist es unbedingt erforderlich, eine authentische Kopie der Vollmacht vorzulegen, die bestätigt, dass Sie der Vertreter der Person sind, in deren Namen Sie unterzeichnen werden.

Artikel 164 der Dekret vom 2. Juni 1944, das das Reglement für die Organisation und das Regime der Notare endgültig genehmigt, von nun an sieht die Notarordnung vor, dass die Identifizierungsdaten des Dokuments, aus dem die Vertretung hervorgeht, angegeben werden müssen, es sei denn, sie ergeben sich aus dem Gesetz, in welchem ​​Fall dieser Umstand zum Ausdruck kommt, es nicht erforderlich ist, dass die rechtliche Vertretung gerechtfertigt ist, wenn es besteht durch Bekanntheit gegenüber dem Bevollmächtigten. 

Daher kann ein Bevollmächtigter des Käufers oder Verkäufers unterschreiben, solange die entsprechende Vollmacht vorliegt. Sie müssen über ausreichende Befugnisse verfügen, um einen Verkauf durchzuführen. Wenn sie eine Generalvollmacht ausstellen, müssen sie sicherstellen, dass diese keine Klausel enthält, die die Verfügungsmacht des Bevollmächtigten einschränkt. 

Wenn die Stipendiaten im Namen von a Gesellschaft, Artikel 165 der Notarordnung bestimmt, dass die Umstände in Bezug auf die Persönlichkeit des Vertreters, den Namen und die Anschrift der Körperschaft, die Registrierungsdaten und die Steueridentifikationsnummer sowie die Daten des Titels angeben, aus dem sich die ausgedrückte Vertretung ergibt. 

Die Bereitstellung einer authentischen Kopie der Vollmachten ist gerade deshalb sehr relevant, weil eine Möglichkeit zum Widerruf der Vollmachten zwischen natürlichen Personen darin besteht, die Kopie aus der Reichweite des Bevollmächtigten zu entfernen. Die kaufmännischen Befugnisse sind im Handelsregister eingetragen und somit kann überprüft werden, ob die Vertretung noch in Kraft ist. Vollmachten zwischen Einzelpersonen werden jedoch nicht registriert. Wenn der Bevollmächtigte keine Kopie davon besitzt, besteht die Möglichkeit, dass der Vollmachtgeber sie widerrufen hat. 

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