Was ist der Wille im Falle einer Pandemie?

El wird im Falle einer Pandemie ein offener Wille nicht notariell, was in besonderen Fällen vorkommt und die selten sind. Diese besondere Form des Testaments nimmt angesichts der Situation der COVID-19.

Machen Sie einen Willen Im Pandemiefall handelt es sich um eine Ausnahme vom notariell beglaubigten offenen Testament. Es zeichnet sich durch gesetzliche Anforderungen aus, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gemäß Artikel 701 ZGB festgelegt sind.

Was müssen Sie wissen, um im Falle einer Pandemie ein Testament zu erstellen?

  1. Es besteht die Möglichkeit der Durchführung der mündlicher Wille, wobei diese Modalität gültig ist. Es wird jedoch bevorzugt, dies schriftlich zu tun.
  2. Das Testament verliert seine Gültigkeit nach Ablauf von 2 Monaten, nachdem der Erblasser die Pandemie eingestellt hat. Stirbt der Erblasser innerhalb dieser Frist, ist es erforderlich, innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Erblassers den zuständigen Notar aufzusuchen, um eine öffentliche Urkunde zu erstellen, unabhängig davon, ob das Testament wegen der Pandemie mündlich oder schriftlich erstellt wurde. Es ist von größter Bedeutung geh zum notar den Willen zu bezeugen, mit der Folge, dass dies nicht der Fall ist.
  3. Der Pandemiewille kann in Anwesenheit von mindestens drei Personen über 16 Jahren und ohne Intervention eines Notars durchgeführt werden.

Wie kann man ein Testament in Todesgefahr machen?

Das Testament wegen Todesgefahr ist eine weitere Ausnahme von der offene notarielle testamente, die es dem Erblasser ermöglicht, die erbliche Kabale mündlich zu benennen, wenn sie sich in einer unmittelbaren Lebensgefahr befindet.

Um diese Art von Testament auszuführen, müssen fünf geeignete Zeugen anwesend sein, ohne dass ein Notar anwesend sein muss.

Die Verwirklichung des Willens hat einige Gemeinsamkeiten mit der wird im Falle einer Pandemie. Diese hat eine Gültigkeit von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr bekannt geworden ist. Verstirbt der Verstorbene innerhalb dieser Frist, besteht eine Frist von drei Monaten, um das Testament beim Notar öffentlich zu erheben, andernfalls wird es als unwirksam bezeichnet.

Um Informationen über Testamente zu erhalten Kontakt mit unserem Barcelona Notar.