Notariatsdienste im Alarmzustand aufgrund des Coronavirus, der am 15. März 2020 in Spanien verfügt wurde. Bosch-Bages Notaris de Barcelona.

Aktualisierung vom 18. März 2020 durch die ständige Kommission des Allgemeinen Notarrates: Was ist dringend?.

Für die Dauer der Alarmzustand für das Coronavirus COVID-19 In Spanien wird der Notar in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Notariatsdienste dringend. Es ist aus dem Anweisung vom 15. März 2020 über die Annahme von Maßnahmen, die die angemessene Bereitstellung des notariellen öffentlichen Dienstes gewährleisten ausgestellt von der oben genannten Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben in Abstimmung mit dem Allgemeinen Notarrat,

Öffentliche notarielle Dienstleistungen sind öffentliche Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse, deren Bereitstellung muss
im gesamten Staatsgebiet garantiert werden
.

Es wird festgestellt, dass der Notar das Notaramt nicht schließen kann, da es sich um ein öffentliches Amt handelt, mit Ausnahme der in Krankheitsfällen und in den notariellen Rechtsvorschriften festgelegten Ausnahmen.

Aufgrund von Einschränkungen auf der Roaming Freiheit gegründet im Royal Decree 463/2020 vom 14. März in Bezug auf die Alarmstatus Es ist nur obligatorisch, an dringenden und von der Regierung festgelegten Maßnahmen teilzunehmen. Interessenten werden nicht für Handlungen angeführt, die diesen Charakter nicht haben. Um Informationen zu solchen Aktionen anzufordern, können Sie sich an unsere wenden Kontaktkanäle.

Wenn der Interessent, der eine notarielle Handlung für dringend hält, telefonisch Kontakt aufnehmen oder, wenn möglich, elektronisch einen Brief auf der Website einreichen kann www.notariado.org in dem Sie Ihre Identifikationsdaten einschließlich der Telefonnummer sowie die geforderte notarielle Handlung angeben müssen.

  • Zu diesem Zweck stellt der Notar seinen Mitarbeitern ein Dokument als sicheres Verhalten zur Verfügung, mit dem sie möglicherweise rechtfertigen können, dass sie an ihren Arbeitsplatz gehen.

Dies wurde an diesem Sonntag vom Generalrat der Notare nach der Veröffentlichung in der Amtsblatt des Königlichen Dekrets, in dem der Alarmzustand für das Coronavirus erklärt wird.

Zusätzliche Dokumentation

In diesem Link Notarielle Nachrichtenaktualisierung im Alarmzustand Sie können die offiziellen Unterlagen konsultieren, die im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit während des Alarmzustands ausgestellt werden, der aufgrund der COVID-19-Coronavirus-Pandemie verordnet wurde.