Wir sprechen über das Nutzungsrecht und das Zimmerrecht. Insbesondere fragen wir nicht, was ist ein Nutzungsrecht und was ist ein Wohnrecht?

Wir stellen kurz die Regelung des Nutzungsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von Katalonien

  • Das Nutzungsrecht berechtigt, fremdes Eigentum in der vereinbarten Weise zu besitzen und zu nutzen. In Ermangelung einer Vereinbarung ausreichend, um die Bedürfnisse des Benutzers und derer, die mit ihm leben, zu erfüllen. 

Wenn das Recht auf a fällt Wohnung die Nutzung erstreckt sich auf die Gesamtheit. Es beinhaltet die der Abhängigkeiten und der angehängten Rechte. 

  • Das Recht zu Zimmer rechtlich bezieht es sich nur auf das Wohnen. Es kann nur natürlichen Personen gehören. Es beinhaltet das Recht, die im Verfassungstitel angegebenen Abhängigkeiten und Anlagen zu besetzen. In Ermangelung dieser Angabe diejenigen, die erforderlich sind, um die Wohnbedürfnisse der Eigentümer und der mit ihnen lebenden Personen zu decken. AUCH wenn die Anzahl dieser nach der Eingliederung zunimmt. 

Sowohl Nutzungs- als auch Wohnrechte können zur Prüfung konstituiert werden. Das heißt, gegen eine Gegenleistung oder kostenlos. Das heißt, ohne Rücksicht auf die bloße Freizügigkeit des Inhabers dieser Rechte. 

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