Bei der Artikel 451-1 des katalanischen Zivilgesetzbuches, wird der Legitimierte als der . identifiziert Recht, einen Vermögenswert zu erhalten die der Verstorbene als erbliche Einrichtung, Vermächtnis, private Zuschreibung oder Schenkung oder auf andere Weise zuschreiben kann.

Es wird daher gewählt, diese Zahl als "pars valoris“, das heißt a Kreditrecht, die am Ende verschlüsselt in a vierter Teil einer Berechnungsgrundlage komplex in der Zusammensetzung Artikel 451-5 des katalanischen Zivilgesetzbuches.

Das legitime es ist ein Recht gesetzlich zugeschrieben an bestimmte Leute in der freiwillige, testierte oder gesetzliche Erbfolge von anderen. Diese Rechtsherkunft garantiert, dass die Geburt des Rechts eintritt unabhängig vom Willen des Verstorbenen. Dieser Umstand gibt Anlass für die traditionelle Darstellung des legitimen as eine Grenze an die Fakultät für Zuteilung das eigene Erbe für nach seinem Tod. Diese Zahl wird in Artikel 451-1 des katalanischen Zivilgesetzbuches geregelt.

Damit Es wird vermutet dass das legitime ist akzeptiert Mientras es wird nicht verzichtet zum Selben. Die Kündigung muss in a ausdrücken, schlicht und einfach. Diese wird an die Erben der Erben übermittelt, sofern sie nicht angegeben ist, Enterbung (was sollte sein Justa ) Welle Unwürdigkeitserklärung passieren. Diese Ursachen erlöschen das jeweilige Individuum rechtmäßig. All dies in Übereinstimmung mit 451-25 des katalanischen Zivilgesetzbuches.

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