Europäisches Nachlasszeugnis (I)

Regulierung

Es ist in Artikel 67 des geregelt Verordnung (EU) Nr° 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Beschlüssen, die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Sachen des Todesfalls und die Erstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses . 

Es ist ein Dokument, das als europäischer Titel dient, um bestimmte Sachverhalte in Folge mit grenzüberschreitenden Elementen nachzuweisen. In Spanien wird diese Bescheinigung von Notaren ausgestellt.

Allgemeine Ideen

Es gibt einige Ideen, die Sie im Hinterkopf behalten sollten: 

1. Das Original der Urkunde verbleibt im Besitz des Notars. 

2. Notare sind befugt, diese Bescheinigungen in Spanien auszustellen. Echte Kopien des Zertifikats sind nur bis zu 6 Monate ab dem auf dem Zertifikat selbst angegebenen Datum gültig.

3. DAS Bewerbungsformular besteht aus einem Hauptteil und den folgenden Anhängen (Achtung, nicht alle müssen enthalten sein)

4. Anhänge im Antragsformular für den Erbschein

Anhänge:

Sie sind die folgenden: 

  • Anhang I, der die Daten des Bewerbers oder der Bewerber enthält (bei juristischen Personen ist dies OBLIGATORISCH zu beachten).
  • Anhang II, der die Angaben zum Vertreter des Antragstellers enthält (Es ist zu beachten, dass dies OBLIGATORISCH ist, wenn die Antragsteller vertreten sind. Zum Beispiel im Fall eines Rechtsanwalts)
  • Anhang III, der Informationen über den ehelichen Güterstand oder einen gleichwertigen Vermögensstand des Verstorbenen enthält (Auch OBLIGATORISCH, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes einen solchen hatte) 
  • Anhang IV, der sich auf die Qualität und die Rechte der Erben bezieht (Es ist OBLIGATORISCH, wenn der Zweck der Bescheinigung die Akkreditierung dieser Elemente ist). Dies ist ein regelmäßig unverzichtbarer Anhang.
  • Anhang V, der sich auf die Qualität und die Rechte der Vermächtnisnehmer mit direkten Rechten an der Erbschaft bezieht (OBLIGATORISCH, wenn das Zertifikat zum Nachweis dieser Elemente dient). Dies ist ein regelmäßig unverzichtbarer Anhang.
  • Anhang VI, der sich auf die Befugnisse zur Testamentsvollstreckung oder Erbschaftsverwaltung bezieht (OBLIGATORISCH, wenn der Zweck der Urkunde darin besteht, diese Elemente zu beglaubigen)

Schließlich dürfen keine Anlagen beigefügt werden.

Die vollständige Regelung der Formulare finden Sie in Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission, vom 9. Dezember 2014, die die in der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Beschlüssen genannten Formulare für die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden festlegt zum Thema Erbschaft mortis causa und Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses

Sie konsultieren über den Europäischen Erbschein in unserem Barcelona Notar.