Dieses Wörterbuch ist Teil des Erbschaftsbezogene Dienstleistungen die auf unserer Website erläutert werden. Das Ziel besteht darin, dass Personen, die eine Erbschaft planen oder erhalten werden, die Definition aller in der Erbschaft enthaltenen Begriffe im Zusammenhang mit diesem wichtigen Akt im Detail kennen können Erbrecht.

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Auferlegung durch den Verstorbenen an den Erben oder Legaten.



Auferlegung durch den Verstorbenen an den Erben oder Legaten einer Last, eines Ziels oder einer Beschränkung, die keine anderen Rechte als die Erfüllung der Verpflichtung des Verstorbenen, ohne ein direkter Vorteil für ihn gebunden. Es kann aus dem Abschluss eines bestehen Aktivität deren Begünstigter ein Dritter ist, oder gewünschte Ereignisse in der Erinnerung des Verstorbenen.  Quelle: Katalanisches Erbrecht von Javier Gómez Taboada. Editorial Lex Nova, SA
BOE - Buch IV Zivilgesetzbuch von Katalonien
Stichworte: Erben.

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