In diesem Artikel werden wir das analysieren Enterbung wegen fehlender Verwandtschaftsbeziehung. Unter Enterbung versteht man den bewussten und ausdrücklichen Ausschluss eines erzwungenen oder rechtmäßigen Erben von der ihm gesetzlich zustehenden Erbschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch vieler Länder erkennt das Recht bestimmter Familienmitglieder an, einen Teil der Erbschaft zu erhalten, der als rechtmäßig bezeichnet wird, unabhängig von den Bestimmungen, die der Erblasser in seinem Testament festgelegt hat. Diese Verwandten sind in der Regel die Nachkommen, Vorfahren und manchmal auch der Ehegatte bzw Common-Law-Paar.

Das offenkundige und fortgesetzte Fehlen eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Erblasser und dem Erben ermöglicht die Enterbung, wenn sie aus einem Grund erfolgt, der ausschließlich dem Erben zuzurechnen ist (SAP 539/2021).

Mit der Pandemie ist die Debatte darüber wiederbelebt worden gerechte Enterbung, insbesondere in den Fällen, in denen ein fehlende familiäre Behandlung. In Spanien sind auf Landesebene Initiativen entstanden, die Enterbungsreform voranzutreiben.

Die Enterbung ist demjenigen gestattet, der die Erbschaft gewährt Wille, berauben das legitime wem es rechtlich zugeschrieben würde. Die enterbte Person erhält von ihr nichts Erbe, unabhängig von ihrer Beziehung zum Verstorbenen. Da es sich um eine Bestimmung handelt, die die Familienbande endgültig zerbricht, sind die Gründe für eine Enterbung gesetzlich festgelegt. Eine Enterbung ist keine Entscheidung, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte oder kann.

Enterbung, immer im Testament

Deshalb ist eine Enterbung nur bei Erteilung eines Testaments möglich, da es sich um eine letztwillige Verfügung handelt. Liegt eine solche förmliche Willenserklärung nicht vor, ist die Enterbung nicht „gerecht“. Wird genannt "gerechte Enterbung” dazu gut gemacht. Damit es gültig ist, muss die Rechtsgrund für die Enterbung, muss die enterbte Person nominell benannt werden (Konfessionen wie „mein Sohn, der Älteste“ werden nicht akzeptiert) und die Enterbung kann nicht an Bedingungen geknüpft werden.

In denen Fälle, in denen kein Testament verfasst wurde, es kann nicht enterbt werden. Allerdings die Art. 756 CCEsp sieht Ursachen für erbliche Erwerbsunfähigkeit vor, die der Erbe zulässt ab intestato (ohne Testament) einen anderen rechtmäßigen Erben ausschließen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass einer Ihrer Erben nichts erhält, müssen Sie ein Testament verfassen.

Das offensichtliche und anhaltende Fehlen einer familiären Beziehung

Bei der Betrachtung der Enterbung ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den staatlichen Gesetzen ( Art. 848 bis Art. 857 CCEsp ) und regional, sodass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Im katalanischen Fall gibt es fünf Enterbungsgründe, die in der Art. 451-17 CCKat :

  1. a) Die in Artikel 412-3 festgelegten Ursachen der Demütigung.
  2. b) die Verweigerung des Unterhalts gegenüber dem Erblasser oder seinem Ehegatten oder Lebensgefährten in einer festen Beziehung oder gegenüber den Vorfahren oder Nachkommen des Erblassers, soweit eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.
  3. c) Schwere Misshandlung des Erblassers, seines Ehegatten oder Lebensgefährten in einer festen Beziehung oder der Vorfahren oder Nachkommen des Erblassers.
  4. d) Die Aussetzung oder der Entzug der dem ehelichen Elternteil entsprechenden Macht über das verstorbene Kind oder der dem ehelichen Kind entsprechenden Macht über ein Enkelkind des Verstorbenen, in beiden Fällen aus Gründen, die der suspendierten oder der entmündigten Person zuzurechnen sind.
  5. e) Das offenkundige und fortgesetzte Fehlen einer familiären Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben, wenn es aus einem Grund besteht, der ausschließlich dem Erben zuzurechnen ist.

Es ist diese letzte Ursache, die „offensichtliche und anhaltende Beziehungslosigkeit“, die uns betrifft. Ein aktuelles Urteil des Provinzialgerichts von Barcelona (SAP BCN 539/2021) löst einen Fall von Enterbung aufgrund des Fehlens einer familiären Beziehung und legt die Kriterien fest, anhand derer festgestellt wird, ob die Enterbung „fair“ war.

Fehlender Link

Es ist notwendig, dass es zu keiner Beziehung mit der enterbten Person kommt, also zu einem Bruch der emotionalen Bindung. Vor den anderen Ursachen der Enterbung, die auf eine Verletzung grundlegender Familienpflichten reagieren, das „offensichtliche und anhaltende Fehlen einer Beziehung“ auf einen Angriff auf die emotionale Familienbindung.

Die Präsenz dieses Anliegens im katalanischen Zivilgesetzbuch spiegelt die Bedeutung der emotionalen Bindung in den aktuellen Familienmodellen wider. Die familiäre Beziehung kann als Analogie zur Familienbehandlung in der verstanden werden Art. 443-5 CCKat (Unterordnung der Adoptionsnachfolge unter die Familienbehandlung). Wenn das Fehlen einer familiären Beziehung offensichtlich ist und über einen längeren Zeitraum anhält, ist dies ein gerechtfertigter Grund für eine Enterbung.

Die Ursache muss zum Zeitpunkt der Enterbung vorliegen. Das Fehlen eines Verwandtschaftsverhältnisses muss nachweisbar sein. Bei der Analyse der Beziehung zum Beweis der Existenz von a manifestieren y Fortsetzung Abwesenheit muss die gesamte Beziehung berücksichtigt werden, nicht nur bis zur Enterbung. Bei nachträglicher Konfliktlösung ist die Enterbung nicht mehr gültig.

Dem Enterbten zuzurechnende Enterbung

Das Fehlen eines Verwandtschaftsverhältnisses muss ausschließlich dem Enterbten zuzurechnen sein. Wer enterbt, kann an fehlender Verwandtschaft nicht schuld sein. Zu Beweiszwecken können Versöhnungsversuche oder Ablehnungen von Enterbten nachgewiesen werden. In dem Satz (SAP BCN 539/2021) werden Vorfälle in der Wohnung der Familie, Zeugenaussagen, fehlender Kontakt und Besuche in Abständen erwähnt. Noch deutlicher wird es in den Fällen, in denen Versuche zur Wiederherstellung des Verhältnisses durch den Enterbten unternommen werden, die von den Enterbten abgelehnt werden.

Faire Enterbung ist eine Option, die Willenswilligen zur Verfügung steht, und kann eine Antwort auf schwierige Situationen sein. Wir empfehlen Ihnen, sich von unserem Notariat gut beraten zu lassen, um die beste Entscheidung zu treffen. Wenn Sie Ihr Testament machen wollen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns.