In diesen Tagen werden wir häufig gefragt Notare Wie wirkt es sich aus? Alarmstatus zu öffentlichen Taten, da eWir alle sind von einer durch COVID-19 verursachten Pandemie betroffen, die zahlreiche Veränderungen in unserem Leben und in unserem Vermögen mit sich bringt. Aus Sicht der notariellen Tätigkeit gehen wir in diesem Artikel auf diese häufig gestellten Fragen und deren Antworten zu den wichtigsten beschlossenen Steuermaßnahmen ein.

ITP und AJD

Ich habe nach Ausrufung des Ausnahmezustandes (14), also am 03., eine Wohnung von einer Privatperson gekauft, wann muss ich die Selbstauskunft vorlegen? Wann muss ich das Einkommen der Schulden von ITP versteuern lassen?

Im Allgemeinen beträgt die Frist für die Vorlage und Zahlung der ITP-Selbstbewertung einen Kalendermonat ab dem Datum der Handlung oder des Vertrags (in diesem Fall ab dem Datum des Kaufvertrags).

Aufgrund der aktuellen Situation wurde in Katalonien jedoch die Frist für die Einreichung und Zahlung des ITP für die Dauer des Alarmzustands ausgesetzt.

Wenn der Kaufvertrag also am 30. März unterzeichnet wurde, wird der Zeitraum von einem Kalendermonat ab dem Tag nach dem Ende des Alarmzustands gezählt.

Ich habe nach Ausrufung des Alarmzustands (14), konkret am 03. März, eine Wohnung von einem Bauträger gekauft, wann muss ich die Selbstauskunft vorlegen? Wann muss ich das Einkommen der Schulden bei AJD versteuern lassen?

Das Gleiche passiert mit ITP. Die Frist zur Vorlage der Selbsteinschätzung durch AJD beträgt einen Kalendermonat ab dem Datum des Kaufvertrags.

In diesem Fall wird, da die Urkunde am 30. März unterzeichnet wurde, der Zeitraum von einem Monat ab dem Ende des Alarmzustands gezählt.

Erbschaftssteuer und Spenden

Mein Vater ist am 30. März verstorben. Was ist die Frist für die Einreichung und Zahlung der Erbschaftssteuer?

In Katalonien beträgt die Anmelde- und Zahlungsfrist für die Erbschaftssteuer im Allgemeinen 6 Monate ab dem Todesfall (eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden).

Da in diesem Fall der Todesfall während des Alarmzustands eingetreten ist, beginnt die Frist von 6 Monaten (bzw. 12, falls zutreffend) ab dem Tag zu laufen, der auf das Ende des Alarmzustands folgt.

Wenn in einem anderen Fall der Todesfall vor Beginn des Alarmzustands (also vor dem 14. März 2020) eingetreten ist und zu diesem Zeitpunkt die Frist zur Einreichung und Eintragung der freiwilligen Frist noch nicht abgelaufen ist, läuft die Frist ab verlängert sich nach Beendigung des Alarmzustandes um weitere 2 Monate.

Mein Vater hat mir am 100.000. März in einer öffentlichen Urkunde 30 Euro gespendet. Wann muss ich die Zahlung der Schenkungssteuer vorlegen? Wann muss ich die Zahlung leisten?

Im Allgemeinen beträgt die Frist für die Einreichung der Schenkungssteuer einen Monat ab dem Datum des Gesetzes oder Vertrags.

Da die Spende während des Alarmzustands erfolgt ist, wird die Frist für die Einreichung und Zahlung der Spendensteuer ausgesetzt und beginnt wieder, sobald der Alarmzustand beendet ist.

Gemeindesteuer auf die Wertsteigerung städtischer Naturflächen

Diese Steuer wird als kommunale Kapitalertragssteuer bezeichnet..

Ich habe nach Ausrufung des Alarmzustands (14), konkret am 03. März, eine Wohnung an eine Privatperson verkauft, wann muss ich die Selbstauskunft über den Veräußerungsgewinn vorlegen? Wann muss ich die Einkünfte aus der Schuld mit dieser Steuer besteuern?

Im Allgemeinen gilt die Frist zum Vorlegen und Bezahlen kommunaler Kapitalgewinn beträgt 30 Werktage (d. h. Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet) ab dem Datum der Übermittlung.

Wenn die Übermittlung während des Alarmzustands erfolgt, wie dies der Fall ist, müssen Sie sich zur Erkundigung der neuen Steuerzahlungsbedingungen an das zuständige Rathaus wenden, um die diesbezüglichen Maßnahmen zu erfahren, da es sich um eine Kommunalsteuer handelt .

Im Fall von Barcelona haben sich die Bedingungen für den Erhalt der berechneten Selbstveranlagung nicht geändert, obwohl die Frist für die Zahlung dieser Steuer bis zum 3. Juli 2020 verlängert wurde.

Mit anderen Worten, selbst wenn die Zahlung der Steuer bis zum 3. Juli, dem Zeitraum, in dem davon ausgegangen wird, dass die Steuer gezahlt wird, aufgeschoben werden kann Mehrwert des Grundstücks (d. h. der Betrag vom Erwerb bis zum Zeitpunkt der Übertragung) wird nicht erhöht und bedeutet daher keinen höheren Betrag, der für den Verkäufer zu zahlen ist.

Mein Vater ist am 30. März verstorben. Was ist die Frist für die Einreichung und Auszahlung der kommunalen Kapitalerträge?

Im Falle einer Erbschaft einer Immobilie ist die Frist für die Vorlage u Auszahlung kommunaler Veräußerungsgewinne beträgt 6 Monate ab dem Todestag (verlängerbar um weitere 6 Monate).

Wenn sich die Immobilie wie im vorherigen Fall in Barcelona befand, bleiben die Fristen für die Einholung der berechneten Selbstveranlagung bestehen, die Frist für die Zahlung dieser Steuer wird jedoch bis zum 3. Juli 2020 verlängert.

Wir klären alle Ihre Zweifel in unserem Notar in Barcelona.

Mehrwertsteuer

Kann ich die Vorlage der Umsatzsteuererklärung verschieben?

Die Frist für die Einreichung und Zahlung derjenigen Selbstauskünfte, deren Fälligkeit zwischen dem 15. April und dem 20. Mai 2020 liegt, wird bis zum 20. Mai (bzw. 15. Mai, wenn die Zahlung ansässig ist) verlängert, sofern es sich um Steuerpflichtige handelt, deren Geschäftsvolumen in 2019 liegt bei unter 600.000 Euro.

Kann ich die Mehrwertsteuerzahlung für das erste Quartal 2020 aufschieben? Unter welchen Bedingungen?

Ja, die Zahlung der Mehrwertsteuer kann für jene Selbstveranlagungen, deren Einreichungs- und Zahlungsfrist vom 13. März bis einschließlich 30. Mai 2020 endet, wie auch für die Mehrwertsteuer für das erste Quartal 2020, aufgeschoben werden, sofern:

  • Die Höhe der Schulden beträgt weniger als 30.000 Euro und
  • Das Geschäftsvolumen für das Jahr 2019 beträgt weniger als 6.010.121,04 Euro.

Was die Bedingungen der Stundung anbelangt, so beträgt die Laufzeit bis zu 6 Monate und in den ersten 3 Monaten fallen keine Verzugszinsen an.

Bei der Berechnung der 30.000 Euro wird dies unter Berücksichtigung sowohl der im Antrag selbst genannten Schulden als auch aller anderen Schulden desselben Schuldners, für die die Verschiebung oder Fraktionierung beantragt und nicht geklärt wurde, sowie des Betrags ermittelt der ausstehenden Zahlungslaufzeiten von aufgeschobenen oder gebrochenen Schulden, sofern diese nicht ordnungsgemäß garantiert sind.

Bei Überschreitung der Grenze von 30.000 Euro unterliegt die Stundung den allgemeinen Voraussetzungen der Steuervorschriften: Das heißt, es muss eine Sicherheit gestellt und, da es sich um eine abgeführte Steuer handelt, nachgewiesen werden, dass die abgeführten Umsatzsteuerbeträge angefallen sind nicht bezahlt worden.

Welchen weiteren Rat können Sie mir zum Thema Mehrwertsteuer geben?

Wenn Sie sich der Anmietung von Räumlichkeiten widmen und während des Alarmzustands Ermäßigungen auf den Mietpreis gewähren, können Sie die geringere Auswirkung der Steuer durch alle gesetzlich zulässigen Nachweise nachweisen. Daher ist es sinnvoll, die Reduzierung in einem von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokument festzuhalten.

Schauen Sie sich die allgemeine Verordnung an, die die oben genannten und andere Fragen beantwortet.

Königliches Gesetzesdekret 7/2020 vom 12. März zur Annahme dringender Maßnahmen zur Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19

Verschiebung von Steuerschulden

Die Verschiebung des Einkommens aus der Steuerschuld, die allen Erklärungen und Abrechnungen entspricht, deren Präsentations- und Einkommensdauer vom 13. März 2020 bis zum 30. Mai 2020 endet, einschließlich, ohne dass Sicherheiten gestellt werden müssen, wird gewährt vorausgesetzt, dass (i) die Höhe der Schulden weniger als 30.000 Euro beträgt und (ii) das Geschäftsvolumen des Schuldners im Jahr 2019 6.010.121,04 Euro nicht überschreitet.

Diese Stundung gilt auch für folgende Steuerschulden:

  • Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung
  • Mehrwertsteuer
  • Teilzahlungen der Körperschaftsteuer

Was die Bedingungen der Stundung anbelangt, so beträgt die Laufzeit bis zu 6 Monate und in den ersten 3 Monaten fallen keine Verzugszinsen an.

Die Anweisungen zur Beantragung der Verschiebung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde unter folgendem Link: Anweisungen zum Anfordern von Verschiebungen

Königliches Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März über außerordentliche dringende Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19

Aussetzung von Fristen im Steuerbereich.

Unter anderen:

  • Die Zahlungsbedingungen für Steuerschulden aus Liquidationen (nicht Selbstveranlagungen) gemäß den Abschnitten 2 und 5 der Kunst. 62 des Allgemeinen Steuergesetzes (Gesetz 58/2003 vom 17. Dezember), bis zu:
  • Am 30. April 2020 für Laufzeiten, die vor dem 18. März begonnen haben und an diesem Datum noch nicht geendet haben.
  • Am 20. Mai 2020, wenn der Vergleich nach dem 18. März mitgeteilt wird (es sei denn, der durch die allgemeine Regel gewährte Vergleich ist höher; in diesem Fall ist er anwendbar).
  • Die Verjährungs- und Verjährungsfristen der Klagen und Steuerrechte ruhen im Zeitraum vom 18. März bis 30. April 2020.

Schlussbestimmung 1: Änderung des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und dokumentierte Rechtsakte (ITP-AJD), genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/1993 vom 24. September

Die Ausnahme von der schrittweisen Quote der im ITP-AJD dokumentierten Modalitäten von Rechtsakten in den Novationsurkunden von Hypothekendarlehen und -krediten wird festgelegt.

Königliches Gesetzesdekret 11/2020 vom 31. März, mit dem dringende ergänzende Maßnahmen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich zur Bekämpfung von COVID-19 ergriffen werden

Art. 53: Fristaussetzung im Steuerbereich der Autonomen Gemeinschaften und Gebietskörperschaften

Die Bestimmungen der Kunst. 33 des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 vom 17. März gilt für die Maßnahmen, Verfahren und Verfahren, die von den Steuerverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften und lokalen Körperschaften durchgeführt und verarbeitet werden.

Zusatzbestimmung 9: Anwendung des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 vom 17. März auf bestimmte Verfahren und Handlungen.

Aussetzung der Verjährungs- und Ablauffristen der Klagen und Steuerrechte ab dem 14. März (d. h. Datum des Inkrafttretens des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März, der den Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID verursachten Gesundheitskrise ausruft). -19), bis 30. April 2020.

Königliches Gesetzesdekret 14/2020 vom 14. April, das die Frist für die Einreichung und Einreichung bestimmter Steuererklärungen und Selbstveranlagungen verlängert.

Einziger Artikel: Verlängerung der Frist für die Vorlage und Eintragung von Erklärungen und Selbstauskünften.

Für Steuerpflichtige, deren Umsatzvolumen für das Jahr 2019 weniger als 600.000 Euro beträgt, verlängert sich die Frist zur Abgabe und Abgabe von Steuererklärungen und Selbstveranlagungen, deren Ablauf vom 15. April bis 20. Mai 2020 liegt, auf:

  • Mai 20 von 2020
  • Am 15. Mai 2020, falls die Zahlung am Domizil erfolgt.

Betroffen sind unter anderem Umsatzsteuer-Selbstveranlagungen und Ratenzahlungen der Körperschaftsteuer.