Zuteilung von Sozialbeteiligungen
Der Artikel bezieht sich auf ein Urteil des Provinzialgerichts Madrid, das sich mit einem Konflikt zwischen einem Handelsunternehmen und zwei seiner Gesellschafter befasst, bei dem sich das Unternehmen weigert, die beiden Gesellschafter als Eigentümer der Anteile anzuerkennen. Ziel des Posts ist es, die gesellschaftlichen Beteiligungen und deren Entscheidung im Falle einer Auflösung zu definieren sowie zu analysieren, ob die Art. 107 oder 110 des Kapitalgesellschaftsgesetzes.