Möchten Sie eine faktische Partnerschaft in Barcelona vor einem Notar beurkunden?

Wir erklären, was für De-facto-Paare nötig ist

Informieren Sie sich über alle Unterlagen, die für die Durchführung des Verfahrens vor einem Notar erforderlich sind, mit dem Sie ein De-facto-Paar in Barcelona (Katalonien) registrieren lassen können.

Als Notare mit mehr als 30 Jahren Erfahrung können wir Ihnen im Notariat Bosch-Bages in Barcelona diesen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service anbieten und Sie über alle Aspekte im Zusammenhang mit dieser Art von Notarverfahren informieren.

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    De-facto-Paarpreis vor einem Notar

    El Preis, um vor einem Notar ein faktisches Paar zu werden es geht um 140€ etwa. Dieser Betrag beinhaltet die Gründungsurkunde als De-facto-Paar sowie die elektronische Registrierung im Register der stabilen Parellen der Generalitat Katalonien.

    Was ist ein De-facto-Paar?

    Von einem De-facto-Paar spricht man in Spanien, wenn zwei Menschen beschließen, in einer ernsthaften und stabilen Beziehung zusammenzuleben, ähnlich einer Ehe, jedoch ohne eine formelle Ehe einzugehen. Sie müssen nicht das gleiche Geschlecht haben.

    Um als Lebensehepaar anerkannt zu werden, müssen sie sich in einem speziellen Register ihrer Autonomen Gemeinschaft, die einer Region oder Provinz in Spanien ähnelt, eintragen lassen. Diese Registrierung gewährt ihnen einige Rechte, die denen einer Ehe ähneln, wie etwa Erbschafts-, Steuer- und Gesundheitsleistungen.

    Allerdings sind nicht alle Rechte mit denen der Ehe identisch und können von einer autonomen Gemeinschaft zur anderen sehr unterschiedlich sein. Die Registrierung als Paar nach dem Common Law kann für Paare, die ihre Beziehung offiziell machen möchten, ohne eine Ehe einzugehen, ein nützlicher Prozess sein und bestimmte rechtliche Schutzmaßnahmen und Vorteile erhalten.

    Lebensehepaar in Barcelona

    In Barcelona, ​​​​wie in der Rest KataloniensDe-facto-Paare verfügen über besondere Merkmale, die es ihnen ermöglichen, bestimmte Rechte zu genießen, die denen einer Ehe ähneln. Um ein De-facto-Paar zu bilden, müssen sich zwei Personen anmelden Register der stabilen Paare Kataloniens.

    Dies ist möglich, wenn Sie seit mehr als zwei Jahren zusammenleben, ein gemeinsames Kind haben oder eine besondere Lebensgemeinschaftsvereinbarung abschließen. Sobald sie registriert sind, erhalten sie Rechte in Bereichen wie dem Erbrecht, wo sie von ihrem Partner beerben können, ohne verheiratet zu sein, und in Gesundheitsangelegenheiten, beispielsweise in der Möglichkeit, im Falle einer Geschäftsunfähigkeit medizinische Entscheidungen für den anderen zu treffen. Sie haben auch Überlegungen im Steuer- und Sozialversicherungsbereich.

    Es gibt jedoch Unterschiede bei der Ehe, insbesondere in der Art und Weise, wie das Vermögen verteilt wird, wenn sich das Paar trennt, und bei der Adoption, wo möglicherweise größere Einschränkungen auftreten. Es ist wichtig, dass jedes Paar gut informiert ist, da sich diese Merkmale mit neuen Gesetzen ändern können und je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sind.

    Das Notariat Bosch-Bages verfügt im Zentrum von Barcelona über ein Team von mehr als 20 Mitarbeitern, das seinen Kunden den vollständigen Katalog von bietet notarielle Dienstleistung die jede Person, Firma oder Körperschaft verlangen kann.

    Spezialisiert und mit umfangreicher nachgewiesener Erfahrung in den komplexesten Aspekten wie Erbschaften, Testamenten, Hypothekenurkunden usw. Zögern Sie nicht, bei Bedarf einen Termin zu vereinbaren.

    Dokumentation zur Formalisierung eines De-facto-Paares

    Um ein De-facto-Paar in Barcelona anzumelden, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorbereiten und bestimmte Anforderungen erfüllen. Die spezifische Dokumentation kann je nach Aktualisierung der lokalen Gesetzgebung oder Richtlinien geringfügig variieren, umfasst jedoch im Allgemeinen Folgendes:

    1. DNI, NIE oder Reisepass: Gültiger Ausweis beider Mitglieder des Paares.
    2. Bescheinigung über die Eintragung: Dokument, das beweist, dass beide Mitglieder zusammen in Barcelona leben. Diese Bescheinigung ist in der Regel erforderlich, um eine Mindestdauer des Zusammenlebens nachzuweisen, die je nach Gemeinde ein oder zwei Jahre betragen kann.
    3. Eidesstattliche Erklärung oder öffentliche Gründungsurkunde eines faktischen Paares: Ein Dokument, das beide Mitglieder haben vor einem Notar unterschreiben, indem Sie Ihre Absicht, ein De-facto-Paar zu gründen, und die Situation Ihres Zusammenlebens erklären.
    4. Familienstandsurkunde: Dokument, das beweist, dass keines der Mitglieder verheiratet ist oder in einer anderen faktischen Partnerschaft lebt. Dies kann gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Ledigkeit, Scheidung oder Witwenschaft umfassen.
    5. Registrierungsbescheinigung einer inländischen Partnerschaft: Wenn Sie in einem anderen Register für De-facto-Paare außerhalb Kataloniens eingetragen sind, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

    Es ist wichtig, die Website des Standesamtes für stabile Paare Kataloniens zu besuchen oder sich direkt an sie zu wenden, um die aktualisierte Liste der erforderlichen Dokumente und alle zusätzlichen Spezifikationen zu erhalten, wie z. B. Dokumentformate, zu zahlende Gebühren und einzuhaltende Fristen. Es empfiehlt sich außerdem, vorab einen Termin zu vereinbaren, um den Prozess zu beschleunigen.

    Online-Dienste des Notars in Barcelona

    Sie können eine Online-Beratung im Notariat vereinbaren. Oder wenn Sie es vorziehen, können Sie es auch Vereinbaren Sie einen Termin Vereinbaren Sie eine Videokonferenz mit dem Notar und stellen Sie Ihre Frage.

    Diese Art des Online-Notariatsdienstes ist ideal, wenn die Vorbereitung von Dokumenten nicht erforderlich ist. Klicken Sie auf diesen Link: Online-Notar Informationen anzufordern.

    Wir bieten auch eine andere Art von Online-Service an, wie z. B. die Anfrage schnelle einfache Kopien online. Durch Ausfüllen des Formulars auf der Seite können Sie Ihre einfache Kopie elektronisch anfordern.

    Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zu dieser Notardienstleistung haben, vereinbaren Sie einen Termin bei uns Notar in Barcelona. Unsere Profis beantworten gerne Ihre Fragen.

    Was ist die geeignetste Option: Heiraten oder ein De-facto-Paar gründen? Wir stellen vier Hauptunterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft vor, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche dieser Formen der Lebenspartnerschaft am besten zu Ihrer Situation passt.

    Wenn Paare über einen großen Schritt in ihrer Beziehung nachdenken, fragen sie sich oft, ob es besser ist, zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen.

    Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen ab und davon, was jeder Mensch von der emotionalen Vereinigung erwartet. Rechtlich gesehen sind beide Formen der Lebensgemeinschaft das freie, stabile und offizielle Zusammenleben zweier Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.

    Um eine Ehe zu formalisieren, reicht es aus, zu heiraten. Damit ein De-facto-Paar jedoch rechtlich anerkannt wird und bestimmte Rechte genießen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: mindestens sechs Monate zusammenleben und ledig, geschieden oder verwitwet sein.

    Unterschiede zwischen Ehe und De-facto-Paaren

    • gesetzliche Regelungen: Während die Ehe in Spanien durch ein nationales Gesetz geregelt ist, variiert die Regelung für De-facto-Paare je nach Autonomiegemeinschaft, was je nach Wohnort zu unterschiedlichen Rechten führen kann.
    • Formalisierungsanforderungen: Um zu heiraten, benötigen Sie das gegenseitige Einverständnis, einen amtlichen Ausweis und die Anwesenheit von zwei Zeugen. De-facto-Paare müssen zusätzlich zur Einwilligung und den Zeugen ein kontinuierliches und öffentliches Zusammenleben von mindestens einem Jahr nachweisen. Dieser Zeitraum kann in einigen autonomen Gemeinschaften variieren.
    • Wirtschaftssystem: Verheiratete Paare haben automatisch eine Wirtschaftsordnung etabliert, bei der sie zwischen mehreren Modellen wählen können. De-facto-Paare hingegen müssen ihre Wirtschaftsordnung durch notarielle Verfahren festlegen. Darüber hinaus können nur verheiratete Paare gemeinsam eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    • Auflösung der Gewerkschaft: Der Auflösungsprozess variiert erheblich; Während die Ehe nach drei Monaten durch einen Trennungs- oder Scheidungsprozess aufgelöst werden kann, kann das faktische Paar nach sechs Monaten des Zusammenlebens oder wenn einer der Partner eine andere Person heiratet, aufgelöst werden.

    Was Kinder betrifft, so wurden die Rechte und Pflichten verheirateter und nicht-bürgerlicher Eltern in Bezug auf ihre Kinder kürzlich angeglichen. Im Falle einer Trennung werden Entscheidungen über das Sorgerecht und andere Aspekte im Rahmen des Scheidungsverfahrens bzw. durch Eltern-Kind-Maßnahmen getroffen, immer mit Zustimmung des Gerichts.

    Ökonomische Aspekte bei Trennungen und Todesfällen

    • Ehe: Im Falle einer Trennung oder Scheidung können Sie eine Ausgleichsrente beantragen und haben nach dem Tod Ihres Ehegatten Anspruch auf eine Witwenrente, unabhängig von der Dauer der Ehe. Es wird auch das Nießbrauchsrecht eingeräumt.
    • Lebenspartner: Die Ausgleichsrente erfolgt nicht automatisch und erfordert ein Zivilverfahren. Um die Witwenrente zu erhalten, müssen Sie seit mindestens zwei Jahren gemeldet sein und seit fünf Jahren zusammenleben. Bei der Erbschaft ist ein Testament, das das Paar begünstigt, unerlässlich.
    • Ferien: Verheiratete Menschen haben das Recht auf 15 Tage Urlaub für die Ehe, ein Recht, das sich nicht auf De-facto-Paare erstreckt.

    Häufig gestellte Fragen zu Common-Law-Paaren


    Wie lange muss ich zusammenleben, um de facto ein Paar zu sein?:
    Das in einer faktischen Lebensgemeinschaft lebende Paar muss seit ein bis zwei Jahren zusammenleben. Der Zeitraum hängt von der Autonomen Gemeinschaft ab, in der es sich registriert.

    Welche Rechte und Pflichten haben De-facto-Paare?:
    Sie haben in allen Fragen des Sorgerechts, der Besuche, des Unterhalts und anderer Vereinbarungen die gleichen Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare. Die Höhe der Ausgleichsrente hängt von der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie wohnen, und deren diesbezüglichen Regelungen ab.

    Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft?:
    In der Ehe haben die Ehegatten ihre eheliche Wirtschaftsordnung gesetzlich festgelegt: Gütergemeinschaft, Vermögenstrennung oder Teilung. In der Lebenspartnerschaft gibt es jedoch keine im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte eheliche Wirtschaftsordnung.

    Was bedeutet es, ein Lebenspartner zu sein?:
    Die Eintragung in das Register als faktisches Paar hat im Gegensatz zur Ehe keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mitglieder.

    Wie gültig ist es, ein De-facto-Paar zu sein?:
    Es verfügt über die Akkreditierung der wichtigsten öffentlichen Registrierungsstelle des Landes. Es garantiert die Ausübung der Rechte, die sich aus der faktischen Union ergeben. Vermeiden Sie Betrug aufgrund der doppelten Registrierung einer De-facto-Gewerkschaft.

    Welche Vorteile hat es, ein De-facto-Paar zu werden?:
    Durch die Eintragung als Lebensehepaar erhalten Paare in Bereichen wie Erbschaft, Renten und Gesundheitsfürsorge ähnliche gesetzliche Rechte wie eine Ehe. Dies ist entscheidend, um gegenseitigen Schutz und Wohlbefinden zu gewährleisten.

    Welche Vorteile hat es, faktisch ein Paar zu sein?:
    Zu den Vorteilen gehören das Recht auf Arbeitserlaubnis, mehr Erleichterungen bei der Adoption, das Recht auf eine Ausgleichsrente, Steuerermäßigungen, Gesundheitsfürsorge und Witwenrente.

    Wer erbt in einer Lebenspartnerschaft?:
    Wenn Sie de facto ein Paar sind, haben Sie nicht das Recht, zu erben. Das Recht steht im Testament, wenn Ihr Partner ohne Testament verstirbt, erben Sie nichts. Anders als bei Verheirateten sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor, dass die Mitglieder von faktischen Paaren einer der Zwangserben sind, wenn der andere stirbt.


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